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Führerscheinklasse: |
Erläuterung: |
Geltungs-
dauer: |
Alter ab: |
Vor-besitz: |
Gilt für: |
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Mofa-Prüfbescheinigung - Einspurige, einsitzige Fahrräder mit
Hilfsmotor und einer bbH von nicht mehr als 25 km/h |
ohne
Befristung |
15 |
Nein |
- |
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Moped,
Mokick - Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von nicht
mehr als 45 km/h |
ohne
Befristung |
16 |
Nein |
- |
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Leichtkrafträder - Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (vor Vollendung des 18.
Lebensjahres nur bbH von nicht mehr als 80 km/h) |
ohne
Befristung |
16 |
Nein |
M |
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- beschränkt
-
Mittelschwere Kraft- räder - zunächst nur bis max. 25 kW (34 PS) nach 2
Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung |
ohne
Befristung |
18 |
Nein |
A1, M |
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Mit der
Kawasaki EL 252 steht ein Motorrad mit einer
niedrigen Sitzhöhe zur Verfügung.
Ist nicht nur kompakt, handlich und leicht, sondern auch ideal für
kleinere Personen.
Ein sehr beliebtes Motorrad bei unseren Fahrschülerinnen. |
ohne
Befristung |
18 |
Nein |
A1, M |
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- direkt - Schwere Krafträder
- Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von
mehr als 45 km/h |
ohne
Befristung |
25 |
bis 25 Lj.
ja
ab 25 Lj.
nein |
A1, M |
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Kraftwagen bis 3,5 t (Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse)

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ohne
Befristung |
18 |
Nein |
L, M, S |
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Kombination aus Fahrzeugklasse B mit größerem
Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt |
ohne
Befristung |
18 |
Klasse B |
L, M, S |
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Kraftwagen
mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse
(Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse) |
bis zum 50.
Lebensjahr danach befristet auf 5 Jahre |
18 |
Klasse B |
L, M, S |
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Kombination
aus Fz.-Kl. C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige
Gesamtmasse (max. 12.000 kg zulässige Gesamtmasse) |
bis zum 50.
Lebensjahr danach befristet auf 5 Jahre |
18 |
Klasse C1 |
BE |
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Schwere Lkw
- Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Anhänger bis 750 kg
zulässige Gesamtmasse) |
befristet
auf 5 Jahre |
18 |
Klasse B |
C1, L, M, S |
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Lastzüge und
Sattelkraftfahrzeuge - Kombination aus Fz.-Kl. C und Anhänger mit mehr
als 750 kg zulässige Gesamtmasse |
befristet
auf 5 Jahre |
18 |
Klasse B |
C1, L, M, S |
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Land- oder
forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 32 km/h bbH (mit
Anhänger bis 25 km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
mit einer bbH bis max. 25 km/h
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ohne
Befristung |
16 |
Nein |
- |
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Land- oder
forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h
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ohne
Befristung |
16 Jahre
für bbH 40 km/h
18 Jahre für bbH 60 km/h |
Nein |
M, L, S |
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Dreirädrige
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH
von max. 45 km/h u. Hubraum max. 50 cm³ |
ohne
Befristung |
16 |
Nein |
S |
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mehr Infos
Die Motorradbekleidung/Ausrüstung vom Helm bis zu den Stiefeln kann
von uns gestellt werden.
Mit dem Golf steht, das bei den Fahrschülern beliebteste Auto zur
Verfügung!
Die Traktorausbildung kann auch mit
eigenem Fahrzeug durchgeführt werden,
natürlich müssen Fahrzeug und Anhänger den Prüfungsrichtlinien
entsprechen.
Weitere Informationen
finden Sie auch unter
www.fahrlehrerverband-bw.de. |